Die Download-Falle

Sollten Sie in Online-Tauschbörsen Musik oder Filme herunterladen, machen Sie sich strafbar.

Es werden immer mehr Abmahnungen wegen illegaler Downloads verschickt. Viele suchen Hilfe bei der Verbraucherschutzzentrale, denn nicht immer haben Sie die Dateien selber heruntergeladen. Doch das ist schwer zu beweisen.

Download Falle

iwona golczyk  / pixelio.de

Immer mehr Leute kennen das, Sie schauen sich Ihre Post an und sehen den Namen einer Anwaltskanzlei, darunter steht “Abmahnung”. Ihnen wird vorgeworfen, sich in einer Tauschbörse illegal Musik heruntergeladen zu haben und sollten Sie nicht zahlen, kommt es zu einer Klage wegen Urheberrechtsverletzung. Doch Sie haben nichts heruntegeladen, surfen nicht im Internet oder haben noch nicht mal einen Computer? Solche und ähnliche Fälle gibt es zu tausenden und die werden von der Verbraucherschutzzentrale bearbeitet.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Heute am 15.03.2012 ist Internationaler Weltverbrauchertag und daher informiert die Zentrale verstärkt zu dem Thema. Eins der größten Probleme ist, dass viele Leute nicht wissen was sie tun. Ein ungeschütztes WLAN reicht schon aus, um für Taten die darüber begangen worden sind, belangt zu werden. Denn wenn jemand über Ihr ungeschütztes WLAN Musik, Filme oder sonstiges illegal aus dem Internet läd, sind Sie dafür verantwortlich. Daher schützen Sie ihr WLAN.

Abmahnung im Haus und dann?

Ist die Abmahnung schon im Haus, sollten Sie die auf keinen Fall ignorieren. Das ist mit Abstand das Schlechteste was Sie tun können. Sie sollten sich Rechtsbeistand besorgen und um Aufschub bitten, um eine modifizierte Version der Unterlassungserklärung  abzugeben. Meist haben Sie dafür nicht mehr als 3-5 Tage Zeit, daher sollten Sie sich schon beeilen. Mit der modifizierten Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich, die Daten nicht mehr herunterzuladen. Diese außergerichtliche Einigung ist in den meisten Fällen günstiger als eine Klage zu provozieren. Dabei helfen Ihnen auch keine Rechtsschutzversicherungen, da diese in so einem Fall nicht greifen. Sollte es doch zu einer Klage kommen hängt es davon ab, was Sie heruntergeladen haben. Bei aktuellen Kinofilmen kann ein Verfahren durch die Schadensersatzforderung schon mehrere Tausend Euro kosten. Sollten Sie sich sicher sein, dass Sie garantiert nichts heruntergeladen haben, kann man der Abmahnung auch noch schriftlich widersprechen. Das ist aber sehr schwer zu beweisen, daher wird Ihnen meist nichts anderes übrig bleiben, als Schadensbegrenzung zu betreiben um evtl. nur mit einem blauen Auge davon zu kommen.

Von etwa 80 000 Abmahnungen, die in Deutschland im Jahr 2010 verschickt wurden, endeten nur 150 in Klagen.

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