Die Download-Falle
Sollten Sie in Online-Tauschbörsen Musik oder Filme herunterladen, machen Sie sich strafbar.
Es werden immer mehr Abmahnungen wegen illegaler Downloads verschickt. Viele suchen Hilfe bei der
Verbraucherschutzzentrale, denn nicht immer haben Sie die Dateien selber heruntergeladen.
Doch das ist schwer zu beweisen.

iwona golczyk / pixelio.de
Immer mehr Leute kennen das, Sie schauen sich Ihre Post an und sehen den Namen
einer Anwaltskanzlei, darunter steht “Abmahnung”. Ihnen wird vorgeworfen, sich
in einer Tauschbörse illegal Musik heruntergeladen zu haben und sollten Sie
nicht zahlen, kommt es zu einer Klage wegen Urheberrechtsverletzung. Doch Sie
haben nichts heruntegeladen, surfen nicht im Internet oder haben noch nicht mal
einen Computer? Solche und ähnliche Fälle gibt es zu tausenden und die werden
von der Verbraucherschutzzentrale bearbeitet.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Heute am 15.03.2012 ist Internationaler Weltverbrauchertag und daher informiert die Zentrale
verstärkt zu dem Thema. Eins der größten Probleme ist, dass viele Leute nicht
wissen was sie tun. Ein ungeschütztes WLAN reicht schon aus, um für Taten die
darüber begangen worden sind, belangt zu werden. Denn wenn jemand über
Ihr ungeschütztes WLAN Musik, Filme oder sonstiges illegal aus dem Internet läd, sind
Sie dafür verantwortlich. Daher schützen Sie ihr WLAN.
Abmahnung im Haus und dann?
Ist die Abmahnung schon im Haus, sollten Sie die auf keinen Fall ignorieren. Das ist mit Abstand das Schlechteste was
Sie tun können. Sie sollten sich Rechtsbeistand besorgen und um Aufschub bitten, um eine modifizierte Version der
Unterlassungserklärung abzugeben. Meist haben Sie dafür nicht mehr als 3-5 Tage Zeit, daher sollten Sie sich schon
beeilen. Mit der modifizierten Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich, die Daten nicht mehr herunterzuladen.
Diese außergerichtliche Einigung ist in den meisten Fällen günstiger als eine Klage zu provozieren. Dabei helfen Ihnen
auch keine Rechtsschutzversicherungen, da diese in so einem Fall nicht greifen. Sollte es doch zu einer Klage
kommen hängt es davon ab, was Sie heruntergeladen haben. Bei aktuellen Kinofilmen kann ein Verfahren durch die
Schadensersatzforderung schon mehrere Tausend Euro kosten. Sollten Sie sich sicher sein, dass Sie garantiert
nichts heruntergeladen haben, kann man der Abmahnung auch noch schriftlich widersprechen. Das ist aber
sehr schwer zu beweisen, daher wird Ihnen meist nichts anderes übrig bleiben, als Schadensbegrenzung zu betreiben
um evtl. nur mit einem blauen Auge davon zu kommen.
Von etwa 80 000 Abmahnungen, die in Deutschland im Jahr 2010 verschickt wurden, endeten nur 150 in Klagen.